
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Stand: 1. März 2011Martin Matuttis Grafikdesigner Hülbe 22 D-72511 Bingen-Hochberg - im folgenden „Designer“ genannt - 1.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte1.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.1.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. 1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.4 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. 1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. 2.0 Vergütung2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, berechnet der Designer die Leistung nach Treu und Glauben.2.2 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. 2.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.0 Fälligkeit der Vergütung3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.4.0 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten4.1 Sonderleistungen wie die Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand berechnet.4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 4.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesonders für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5.0 Eigentumsvorbehalt5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.3 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden. |
6.0 Korrektur und Produktionsüberwachung6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Der Designer haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.0 Haftung7.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen, insbesonders überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Der Designer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.7.2 Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet der Designer für seine Erfüllungsgehilfen nicht. 7.3 Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht seine Erfüllungsgehilfen. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch den Designer. 7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. 7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 8.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, Kundenwünsche werden berücksichtigt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung, die zu keiner Übereinstimmung führen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an den Designer übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 9.0 Schlussbestimmung9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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